Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Viertklässlerinnen und Viertklässler,
bald ist es so weit. Die Grundschulzeit neigt sich dem Ende zu und in den nächsten Wochen und Monaten steht die Entscheidung über die Fortsetzung der weiteren Schullaufbahn an. Dabei stellen sich sicherlich zwei wichtige und zugleich spannende Fragen: „Welche Schulform ist die richtige für mein Kind? Was erwartet uns am Kardinal-von-Galen-Gymnasium?“.
Mit unterschiedlichen Informationsveranstaltungen möchten wir eine Entscheidungshilfe geben. Dazu lädt die Schulgemeinde des Kardinal-von-Galen-Gymnasiums alle Interessierten ganz herzlich zu folgenden Terminen ein.
Dienstag, 7. Dezember 2021, von 17.00 – 19.00 Uhr
Informationsveranstaltung für Viertklässlerinnen und Viertklässler und ihre Eltern
Bei unserer Informationsveranstaltung lernen die Eltern die Schwerpunkte unserer schulischen Arbeit, unsere pädagogischen Leitvorstellungen, unsere Übergangshilfen und die Schulorganisation kennen. Erfahren Sie, wie wir außerhalb des Unterrichts arbeiten und wie wir Gemeinschaft gestalten und erleben.
Die Kinder sind eingeladen, erste Eindrücke von der Schule in einem Kinderparcours zu gewinnen. In kleinen Gruppen geht es für euch auf eine erste Erkundungstour durch unsere Schule.
Beginn um 17.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr in der Aula der KvG-Schulen
Samstag, 22. Januar 2022, von 10.00 bis 13.00 Uhr
Tag der offenen Tür
An diesem Vormittag laden wir dazu ein, hinter die Kulissen unserer Schule zu schauen. Wir öffnen unsere Räumlichkeiten, geben Einblicke in die Ausstattung und informieren über unsere Lernangebote sowie unsere verschiedenen Betreuungs- und Beratungskonzepte.
Es wartet ein vielseitiges und spannendes Programm zum Mitmachen auf alle Interessierten.
Beginn um 10.00 Uhr (in der Aula der KvG-Schulen) bis ca. 13.00 Uhr
Wir freuen uns auf euch und Sie!
Bitte beachten Sie für alle Veranstaltungen, dass wir die Einhaltung der 3G-Regel überprüfen müssen. Zudem herrscht Maskenpflicht im Schulgebäude. Wir bitten Sie darüber hinaus, dass möglichst nur ein Elternteil das Grundschulkind begleitet.