Die Mittagspause am Kardinal von Galen Gymnasium bietet einen größeren Zeitraum zur Erholung zwischen dem Vormittags- (1. -6. Std.) und dem Nachmittagsunterricht (8./9. Std) bzw. dem AG-Programm. Schülerinnen und Schüler haben hier die Möglichkeit sich in der Mensa oder am Kiosk zu verpflegen, die Übermittags- bzw. Hausaufgabenbetreuung zu nutzen oder sich auf dem Schulgelände zu entspannen oder zu bewegen.

Laut Schulgesetz dürfen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden sowie während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme in Ganztagsschulen nicht verlassen. Gleiches gilt grundsätzlich im Rahmen einer pädagogischen Übermittagsbetreuung und für die Teilnahme am AG-Programm (siehe Erlass Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG – Aufsicht). Beim Verlassen des Schulgeländes erlischt die Aufsichtspflicht der Schule und es besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse NRW.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 können ihre Mittagsmahlzeit in der Mensa einnehmen und ihre Pause auf dem Schulgelände verbringen. Die Schule hat Aufsichten für Ihre Kinder in der Mittagspause auf dem Schulgelände eingerichtet. Beim unerlaubten Verlassen des Schulgeländes erlischt die Aufsichtspflicht der Schule und es besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse NRW.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 10 haben an den Tagen mit Nachmittagsunterricht oder AG-Programm während der Mittagspause folgende Möglichkeiten:

• Sie können ihre Mittagsmahlzeit in der Mensa einnehmen und ihre Pause auf dem Schulgelände verbringen.
• Sie können das Schulgelände verlassen, falls ein schriftlicher Antrag der Eltern vorliegt.

Wenn Sie beantragen möchten, dass Ihr Kind während der Mittagspause das Gelände der KvG-Schulen verlassen darf, dann beachten Sie bitte zunächst die folgenden Informationen:

• Beim Verlassen des Schulgeländes erlischt die Aufsichtspflicht der Schule.
• Außerhalb des Schulgeländes besteht Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden durch die Unfallkasse NRW nur für den direkten Hin- und Rückweg zwischen der Schule und dem eigenen Zuhause oder einer nahe gelegenen
Versorgungseinrichtung.
• Er geht verloren, wenn das Schulgelände zum bloßen Umherlaufen oder zum Zwecke
privater Einkäufe verlassen wird oder das aufgesuchte Ziel unangemessen weit entfernt ist.

• Im Schadensfall muss grundsätzlich eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden. Jeder Schadensfall muss umgehend im Sekretariat gemeldet werden.
• Die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes gilt ausschließlich nur für die Dauer der Mittagspause (13.20 – 14.20 Uhr), nicht für sonstige Pausen während des Schultages.

Für das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause benötigen wir einen schriftlichen Antrag der/des Erziehungsberechtigten (bitte klicken und ausfüllen), der zur Schülerakte genommen wird.
Ein Antrag ist für jedes Schuljahr neu zu stellen. (Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Ganztag/Sicherheit_-Aufsicht-und- Erste-Hilfe-im-Ganztag/Versicherungsrechtliche-Fragen/index.html ).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Aufsichten in den Mittagspausen nicht kontrollieren können, ob eine Schülerin bzw. ein Schüler unerlaubterweise das Schulgelände verlässt und sprechen Sie mit Ihrem Kind über die möglichen Folgen im Falle eines Schadens.

Uns als Schule ist ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn (Anwohner, KiTa etc.) wichtig und für ein gutes Miteinander auch unverzichtbar. Aus diesem Grund bitten wir Sie, falls Sie diesen Antrag stellen möchten, mit Ihrem Kind angemessenes Verhalten außerhalb des Schulgeländes (z.B. Umgang mit Müll) zu besprechen. Bei unangemessenen Verhalten, zu dem auch Verspätungen nach der Mittagspause zählen, behalten wir uns den Entzug der Erlaubnis, das Schulgelände zu verlassen, vor.