Die Landesregierung hat beschlossen, alle Schulen ab Montag, 16.03.2020, zu schließen.

Die Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 findet von Montag bis Freitag täglich von 8.00 Uhr bis 15.50 Uhr statt.

Die Notbetreuung können Eltern in Anspruch nehmen, wenn ein Elternteil in einem wichtigen Funktionsbereich tätig ist. Die wichtigen Funktionsbereiche können Sie der Presseinformation der Landesregierung entnehmen.

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27.04.2020 Anspruch auf die Teilnahme Ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann.

Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

  1. Melden Sie Ihren Bedarf telefonisch unter der Tel.-Nr. 05452-9171-20 im Sekretariat an.
  2. Füllen Sie den Antrag aus und geben Sie diesen im Sekretariat ab, wenn Sie Ihr Kind in die Schule bringen.
  3. Ihr Kind soll in der Schule u.a. die Aufgaben erledigen, die die FachlehrerInnen zur häuslichen Bearbeitung aufgegeben haben. Bitte geben Sie hierzu Ihrem Kind alle benötigten Arbeitsmaterialen (Stifte, Schere, Kleber, Hefte, Bücher etc., aber auch Hallenschuhe) mit in die Schule.
  4. Versorgen Sie Ihr Kind mit Essen und Getränken, da Mensa und Kiosk nicht geöffnet haben.
  5. Bitte beachten Sie, dass die Schülerbeförderung im Moment nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Erkundigen Sie sich hierzu bitte beim RVM oder im Sekretariat der KvG-Schulen. Der Städtetag NRW bittet um Beachtung der Hinweise und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung im ÖPNV/Schülerspezialverkehr.
  6. Kinder können allerdings das Notbetreuungsangebot nur wahrnehmen, wenn sie bzgl. des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind.