FAQs zu Tablet-Klassen an den KvG-Schulen

Derzeit ist geplant, dass am Gymnasium ab dem 7. Jahrgang, an der Realschule ab dem 8. Jahrgang mit eigenen iPads im Unterricht gearbeitet wird.

In Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung ist es auch für Schulen unabdingbar, sich darauf durch angepasste Lernumgebungen einzustellen. Selbstständiges Lernen, zentrales Vorliegen von Arbeitsmaterialien an einem Ort und z.B. digitale Bücher an einem eigenen Endgerät sind große Vorteile der pädagogischen Arbeit mit einem Tablet.

Die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler ist digital. Sie werden sich in einer von digitalen Strukturen organisierten Welt orientieren. Dazu benötigen sie die passenden Kompetenzen , die sich an anderen Maßstäben orientieren als bei den vorherigen Generationen. Vergleichen Sie z.B. die Möglichkeiten einer herkömmlichen Mappe mit der Möglichkeit, in einer digitalen Mappe eigene Bild- oder Tonbeispiele einzubinden. Und das wäre nur eine simples Beispiel der erweiterten Möglichkeiten durch das iPad.

Ganz klar: Nein. Es wird auch nicht von einem Tag auf den anderen nur noch mit dem iPad gearbeitet. Die Lehrkräfte entscheiden für ihren Unterricht in ihrem Fach und in ihrer Klasse, welche Methode angebracht ist. Das können auch Papier und Stift, Hefte und Mappen sein!

Außerdem werden die iPads mit einem dazu passenden Pencil angeschafft, denn auf den Geräten wird auch handschriftlich gearbeitet.

Apple iPads haben sich im Schulunterricht bewährt. Eine Vielzahl verschiedener Betriebssysteme lässt sich innerhalb des Schulsystems nicht praktikabel verwalten. Android-Betriebssysteme können, je nach Hersteller, sehr unterschiedlich sein. Außerdem bieten nur sie eine ca. 2 Jahre kürzere Versorgung mit Sicherheitsupdates. Ein Gerät, dass innerhalb der Schule genutzt wird, muss aber sicher sein. Daher ist es zwingend erforderlich, dass es mit aktuellen Sicherheitsupdates versorgt werden kann. Ein Schüler der siebten Klasse sollte so bestenfalls bis zum Abitur mit seinem Gerät arbeiten können.

Das lässt sich natürlich nicht ganz genau sagen, da sich Preise und Angebote ändern. Derzeit (Stand Februar 2023) haben sich beide Schulen darauf geeinigt, dass wir ein Apple iPad der 9. Generation (2021, mind. 64 GB Speicher, nur WLAN) empfehlen. In der Regel wird ein neu gekauftes Gerät ca. 7 Jahre mit Updates versorgt und kann daher bis zum Abitur genutzt werden.

Sollten Sie zum Einstieg ein gebrauchtes Gerät anschaffen oder weiterreichen wollen, sollte das Gerät nicht älter sein als eins der 7. Generation.

Außerdem benötigen die Schülerinnen und Schüler eine robuste Hülle und einen kompatiblen Pen. Dieses Zubehör kann, muss aber nicht von Apple sein. Ein Schutzfolie für das Display ist zwar für die Arbeit in der Schule nicht erforderlich, aber doch sicherlich eine gute Ergänzung.

Sie können das Gerät selbst anschaffen oder die Angebote der Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB) nutzen. Diese Firma pflegt alle bei uns genutzten Geräte in unseren Apple School Manager ein, damit wir sie verwalten können.

Die Kardinal-von-Galen-Schulen stehen in keinem besonderen Verhältnis zur GfdB, außer dem, dass wir selbst dort Kunde sind. Den einzigen Dienst der GfdB, den Sie in Anspruch nehmen müssen, ist das kostenpflichtige Einpflegen des Geräts. Ein vorhandenes Gerät sollte aber der Empfehlung entsprechen. Es wird vor dem Einsatz in der Schule an unseren Partner GfdB geschickt, der das Gerät zurücksetzt und in das System der Schule einpflegt.

Die GfdB stellt uns einen Service zur Verfügung, bei dem Angebotspakete zusammengestellt werden, die alles Notwendige enthalten und mit unserer Schule abgesprochen sind. Diese Pakete können als Sofortkauf erworben werden oder im Rahmen einer Ratenzahlung monatlich abgezahlt werden.

Am Anfang des Schuljahres gibt es dazu eine Informationsveranstaltung, bei der diese Pakete erläutert werden. Danach werden spezielle Onlineshops freigeschaltet, in denen Sie Pakete erwerben können oder eigene Geräte zum Einpflegen anmelden. Sie bekommen eine Rechnung, wie in jedem anderen Onlineshop auch.

Alle Geräte werden dann an die Schule ausgeliefert oder zurückgeschickt, wo wir sie gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern in Betrieb nehmen.

In der Schule sind die Geräte nur im Unterrichtsraum über die Schule versichert. Sollte der Unterricht im Außenbereich stattfinden, ist das während der Stunde der „Unterrichtsraum“. Beim Transport, auch zwischen den Stunden, ist das Gerät nicht versichert.

Allerdings scheinen die Geräte bei vielen Eltern bereits über die eigenen Haftpflichtversicherungen versichert zu sein. Überprüfen Sie dazu ihre eigenen Versicherungen. Natürlich können sie auch selbst eine zusätzliche Versicherung abschließen oder bei der GfdB ein Paket kaufen, das eine Versicherung beinhaltet.

Da es einen Beschluss beider Schulen gibt, ab dem Jahrgang 7 (Gy) und 8 (RS) mit den iPads im Unterricht zu arbeiten, ist es sehr wünschenswert, dass alle Schülerinnen und Schüler auch mit einem solchen Gerät ausgestattet sind.

Ja, melden Sie sich dazu bitte bei ihrer Klassenleitung oder dem Sekretariat.

Nein, die Bedienung wird am Anfang geübt und kann nach einer kurzen Gewöhnungszeit von allen beherrscht werden.

Auch das ist nicht nötig, vereinfacht aber bei Kenntnissen natürlich die Arbeit der Schülerinnen und Schüler.

Mit E-Books wird in einigen Fächern gearbeitet. Das entscheiden aber die jeweiligen Fachschaften individuell.

Nicht zwingend, und sicherlich nicht am Anfang. Arbeitet ein Fach ausschließlich mit den iPads, nutzt also GoodNotes als Mappenersatz, so sind Hefte und Mappen nur noch freiwillig zu nutzen. Hat sich eine Fachschaft gegen den Einsatz der iPads als Mappenersatz entschieden, so werden weiterhin Hefte und Mappen genutzt.

Ja. Es wird zwei Zeit-Profile geben – ein Schulprofil und ein privates Profil. Nach der Schule verhält sich das iPad wie ein ganz normales Gerät.

Für die schulische Arbeit an den Kardinal-von-Galen-Schulen ist bis auf weiteres keine Apple-ID notwendig. Die Schule versorgt die Schülerinnen und Schüler mit allen notwendigen kostenlosen oder kostenpflichtigen Apps. Auch sorgen wir für mit IServ einen Cloud-Speicher, auf dem schulische Arbeitsergebnisse nicht nur gespeichert, sondern auch geteilt und zusammen bearbeitet werden können.

Die Einrichtung einer privaten Apple-ID ist aber nicht gesperrt, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, zusammen mit Ihren Kindern die Nutzung außerhalb der Schul- und Lernzeit zu gestalten. Das Mindestalter für die Erstellung eines eigenen Accounts ist in Deutschland 16 Jahre. Auf der Seite https://support.apple.com/de-de/HT201084 wird beschrieben, wie man Accounts für Kinder anlegt.

Die Nutzungsregeln werden bei der Ausgabe der iPads mit den entsprechenden Klassen besprochen und auch von den Schülerinnen und Schülern und den Erziehungsberechtigten unterschrieben.

Im Schul-Profil kann die Nutzung der iPads eingeschränkt werden. Außerhalb der schulischen Nutzung wird das nicht gemacht.

Als MDM (mobile device management) nutzen wir eine eigene Instanz von JamF School. Es ist weit verbreitet und wird als sicher angesehen.

JamF School ist auch der Grund dafür, dass wir momentan nicht unbedingt Apple-IDs für die Schülerinnen und Schüler brauchen, da wir auch die in der Schule genutzten Apps darüber verteilen.

Einige Eltern hatten Bedenken, dass wir durch das MDM private Browserverläufe etc. einsehen könnten – das ist nicht der Fall. Wir können nur sehen, welche Apps installiert sind, aber nicht, was damit gemacht wird. Die Gerätesuche bleibt allerdings aktiviert, so dass wir bei Bedarf ein Gerät suchen oder sperren können.

Bei einem Schulwechsel muss ein Leihgerät wieder zurückgegeben werden, private Geräte werden aus dem Apple Schoolmanager sowie unserem MDM gelöscht, so dass die iPads wieder ganz normal genutzt werden können.

Neben dem eigentlichen Gerät benötigen die Schülerinnen und Schüler eine Hülle (ohne Tastatur) sowie einen mit dem iPad kompatiblen Stift.